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Verletztes / angefahrenes Tier – was tun?

Was tun, wenn man ein Tier angefahren hat, oder eins findet.

Update   Verletztes / angefahrenes Tier – was tun?


Verletztes / angefahrenes Tier – was ist zu tun?

Ein Artikel von Britta Jelden, Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V.

 

Eine für viele unangenehme Situation, die oft Hilflosigkeit bis hin zur Panik auslöst:

 

Wir finden ein verletztes Haus- oder Wildtier, bemerken, dass eines angefahren wurde oder haben im für uns traurigsten Fall selbst unbeabsichtigt ein Tier angefahren. Viele Menschen wissen nicht, was sie tun können und sollen oder fürchten gar Tierarztkosten – und überlassen das Tier oft seinem Schicksal aus reiner Angst oder Unwissen. Grundsätzlich gilt für jeden Fahrer eine ethische und auch gesetzliche (Tierschutzgesetz §3) Verpflichtung, sich um ein angefahrenes/unversorgtes Tier zu kümmern! Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zur Höhe von €25.000,- drohen. Eine Unfallstelle ist abzusichern und das verletzte Tier nach Möglichkeit abseits auf eine Decke/ein Handtuch zu legen, wobei der Kopf zu stützen ist. Bei einem bewusstlosen Tier ist es wichtig, die Zunge herauszulagern und ggfs. über mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb eine Herzmassage durchzuführen. Da in der heutigen Zeit fast ein jeder über ein mobiles Telefon verfügt, sollte im nächsten Schritt ein Anruf bei der Polizei erfolgen, welche den nächsten Tierarzt oder Tierklinik ermitteln kann. Natürlich kann über ein Smartphone selbst nach dem Tierarzt/der Tierklinik gesucht werden. Tierkliniken müssen eine 24-Stunden-Bereitschaft sicherstellen, daher ist ein Eingreifen jederzeit möglich und nötig. Nehmen Sie selbst oder die Polizeidienststelle Kontakt zum nächst erreichbaren Tierarzt auf. Tierärzte sind verpflichtet, lebenserhaltende Maßnahmen bei einem verletzten Tier durchzuführen! Sobald Sie das Tier gemeldet haben, gilt es überdies als Fundtier – hier sind zunächst die Städte/Gemeinden für Übernahme der anfallenden Behandlungskosten zuständig. Bei Ermittlung des Halters wird im Nachgang dieser herangezogen. Es gilt: Wenn Sie selbst mit dem Tier einen Tierarzt/eine Tierklinik aufsuchen möchten, melden Sie oder eine dritte Person (um keine Verzögerung bei der Hilfe für das Tier aufkommen zu lassen) den Vorfall parallel bei der Polizei/dem Ordnungsamt/dem Tierheim- ganz gleich, ob Sie selbst Verursacher des Unfalls sind oder ein anderer. Auch Wildtiere dürfen nicht unversorgt verletzt zurückgelassen werden! Sind Sie selbst Verursacher eines Unfalls mit einem Wildtier oder Zeuge dessen, kontaktieren Sie umgehend Polizei oder Feuerwehr. Bleiben Sie am Ort, ggfs. mit etwas Abstand zum verletzten Tier, da Wildtiere oft anders auf menschliche Nähe reagieren als Haustiere und stellen sicher, dass Hilfe für das Tier kommt. Im Bedarfsfall (ca. 30 Minuten) erneuern Sie den Kontakt zur benachrichtigten Rettungsstelle. Ganz gleich, ob Hund, Katze, ein Igel, ein Eichelhäher-Baby, ein Fuchs oder die Küken einer getöteten Entenmutter – stets Ruhe bewahren, nicht wegsehen, sondern das Richtige tun. Auch der Arbeitgeber hat in der Regel Verständnis für eine Verspätung auf dem Arbeitsweg in einem solchen Fall. Im Zweifel hilft der Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung zur Hilfe. Wenn Sie einem Tier nicht mehr helfen können, so lassen Sie es auf seinem letzten Weg nicht allein, sondern geben ihm noch ein Stück Wärme und Geborgenheit. Melden Sie tot aufgefundene Haustiere bitte beim örtlichen Tierheim oder Ordnungsamt, denn nur so können die Halter Gewissheit über das Schicksal ihres Familienmitglieds erhalten.

 

Nicht wegsehen macht uns Menschen auch ein Stückchen besser.