Update 07. März 2016 / Bußgeldkatalog / Tierquälerei / Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldkatalog Tierquälerei von Hunden
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Hund misshandeln | Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
| Hund töten | Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot |
| Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen | Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
| Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes | Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot |
| Hund aussetzen | Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro |
| Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen | Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen |
| Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben | Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
Bußgeldkatalog Ordnungswidrigkeiten bei der Hundehaltung
Die Höhe der Bußgelder für die einzelnen Vergehen legen die Kommunen fest. Sie berufen sich dabei auf die jeweils maßgebliche Hundeverordnung des Bundeslandes.
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
|---|---|
| Leinenpflicht missachtet | Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld |
| Kot des Hundes nicht entfernt | Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld |
| Listenhund trägt im öffentlichen Bereich keinen Maulkorb | Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld |
| Im öffentlichen Bereich den Hund ohne Halsband laufen lassen | Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld |
| Allgemeine Aufsichtspflicht nicht eingehalten | Im Schadensfall haftet der Besitzer; fällt sein Hund jemanden an, kann es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder Totschlag kommen |
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