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Das dänische Hundegesetz v. 17.März 2010

rhodesian ridgeback bild, dänemark

UPdate 04. März 2012 / Das dänische Hundegesetz v. 17.März 2010


Urlaubsland Dänemark, das dänische Hundegesetz v. 17.März 2010

Ich zitiere eine Information von TASSO:

„Alle Hundebesitzer, sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund, egal welcher Rasse, eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, das der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.“

 

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.“

Quelle: Dänisches Außenministerium und Tasso

 

Gesetzgebung im Urlaubsland Dänemark vom 17. März 2010

Die unten aufgeführten Bestimmungen, gelten den dänischen Bürgern die einen Hund besitzen und den Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten,

wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

  1.  Pitbull Terrier
  2. Tosa Inu
  3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
  4. Fila Brasileiro
  5. Dogo Argentino
  6. Amerikanische Bulldogge
  7. Boerboel
  8. Kangal
  9. Zentralasiatischer Ovtcharka
  10. Kaukasischer Ovtcharka
  11. Südrussischer Ovtcharka
  12. Tornjak
  13. Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

 

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.

Wenn es Zweifel bezüglich des Erwerbsdatums geben sollte, obliegt es der dänischen Polizei zu beweisen, dass der Hund nach dem 17. März 2010 erworben worden ist. Es gibt zwar keine konkreten Forderungen nach Dokumentation des Erwerbsdatums, doch um Zweifelssituationen zu umgehen, wird dem Hundebesitzer empfohlen, eine Dokumentation mit dem Erwerbsdatum, wie z.B. eine Quittung über den Kauf, mitzubringen. Hunde, die von der Übergangsordnung umfasst sind, dürfen nicht weitergegeben werden.

Wenn Zweifel bestehen sollten, in wie fern oder ob ein Hund den verbotenen Rassen angehört, oder eine Kreuzung dieser ist, die von dem Verbot des Hundegesetz §1 unterliegt, kann die dänische Polizei fordern, dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert, vgl. §1b, Abs. 2 (hier gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast).

Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

 

Leinenpflicht 

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

Hundeverbot in dänischen Restaurants

Laut der dänischen Regeln bzgl. der Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants grundsätzlich nicht  betreten, es sei denn das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.

 

Durchfahrt durch Dänemark 

Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.

 

Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):

Identifizierbarkeit ist wichtig. 
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Chip oder Tätowierung.
  2. EU-Heimtierausweis.
  3. Gültige Tollwutimpfung.

 

 

Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht.

Wenn das Haustier nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.

 

* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.

 

EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung 

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Besitzer/Halter, die einen Wohnsitz in Dänemark haben. Ein Besitzer/ Halter mit Wohnsitz in Dänemark kann bei den dänischen Behörden – Fødevarestyrelsen – eine Genehmigung für die Einfuhr beantragen.
Für geimpfte Welpen die älter als 8 Wochen sind, gelten ähnliche Regelungen wie für geimpfte Hunde die älter als 3 Monate sind

 

Ausstellungen

Obwohl z.B. die Tollwutimpfung bei der Einreise nach Dänemark noch drei Jahre gültig ist, können bei Ausstellungen häufiger Tollwutimpfungen gefordert werden. Wenn man an einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen, ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impfanforderungen gibt.

 

Für weitere Informationen

Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde an Ihrem Bestimmungsort.

(Quelle: Dänisches Außenministerium)

 

Die dänische Umweltministerin Karen Ellemann kündigt strengere Maßnahmen gegen freilaufende Hunde an – Hundebesitzer müssen sich nun auf eine Anzeige gefasst machen, wenn sie ihren Hund draußen frei herumlaufen lassen.

 Freilaufende Hunde sind ein wachsendes Problem in Dänemark

Die örtlichen Stellen der dänischen Forst- und Naturverwaltung melden, dass sich derzeit die Probleme durch freilaufende Hunde mehren. Die Hunde erschrecken Wildtiere und deren Nachwuchs und im schlimmsten Fall kommt es zu Bisswunden mit tödlichem Ausgang. Aus diesem Grund werden jetzt strengere Maßnahmen gegen Hundebesitzer eingeleitet, die ihre Hunde an Orten ohne Leine herumlaufen lassen, an denen es nicht gestattet ist.

 

Verbot, Hunde ohne Leine draußen herumlaufen zu lassen

Von jetzt an wird Anzeige erstattet, wenn die Bestimmungen nicht eingehalten werden. Nur in seltenen Fällen kommt man mit einer Verwarnung davon. Diese Anweisung wurde vor Kurzem von der dänischen Forst- und Naturverwaltung an ihre Mitarbeiter erlassen. Gleichzeitig wundert man sich darüber, dass die Probleme sich offenbar trotz der steigenden Anzahl von Hundewäldern (in denen es gestattet ist, seinen Hund ohne Leine herumlaufen zu lassen) verschlimmert haben.

 

Hundebesitzer müssen die Bestimmungen kennen

Das unterstreicht, dass die Hundebesitzer das gleiche Recht haben, den Wald zu nutzen, wie alle anderen – nur dass die Hunde eben an der Leine zu führen sind! Wenn man seinen Hund gern frei laufen lassen möchte, kann man einen der dänischen Hundewälder aufsuchen. Das Freilaufenlassen ist jedoch nur möglich, wenn der Besitzer seinen Hund gut unter Kontrolle hat und in der Lage ist, ihn zu sich zu rufen. Bei der Anlegung von Hundeauslaufgebieten und Hundewäldern in Dänemark wurde allgemein darauf geachtet, sie in Waldgebiete zu legen, in denen Wildtiere und Pflanzen möglichst wenig zu Schaden kommen können. Viele der dänischen Hundewälder sind außerdem eingezäunt.

Quelle: Forst- und Naturverwaltung in Dänemark

 

 

FELD- UND STRASSENGESETZ

Hier der relevante Ausschnitt (Kapitel IV, § 14) aus dem DÄNISCHEN Feld- und Weggesetz, das in Wadenfänger Gesamtheit hier nachgelesen Werden Kann. § 14. schlechte Angewohnheit Nutztiere, ungebremst Pelz, Kaninchen und Geflügel, streunenden Hunden und Katzen haben die Aufnahme legitimes Recht auf effektiv von seiner Website zu entfernen und ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn das Tier, was zu Verletzungen oder zum Tod. Derjenige, der hielt das Tier kann die beschädigten oder getöteter Tiere gegen Zahlung einer Entschädigung zuge für Schäden erforderlich. Für tötete oder verletzte Tiere müssen zahlen Eintritt Geld oder Streit Geldbußen. Ziffer. 2. Aufnehmen oder andere Direkt die Tötung des Tieres Siebmethode darf nur verwendet werden, wenn das Tier hält im Voraus während des letzten Jahres hat davor gewarnt. Wenn er nicht bekannt, so die Warnung enthält eine kurze Beschreibung des betreffenden Tieres durch die Region weit gelesene Zeitung erfolgen. Vorsicht ist nicht erforderlich, wenn die Tierattacken andere Tiere oder stellen eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen. Ziffer. 3. In Bezug auf tötete oder verletzte Tiere sonst in den §§ 6, 8, 9 und 10 festgelegten Bestimmungen betreffend gefangenen Tiere werden beobachtet, soweit sie anwendbar sind.