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Das dänische „Rasse- Hundegesetz“ hat seine Tücken!

Rhodesian Ridgeback

Update 03. März 2013 / Das dänische „Rasse- Hundegesetz“ hat so seine Tücken … //  Pro und Contra! 


Das dänische „Rassegesetz“ hat so seine Tücken … //  Pro und Contra! 

Holland war in Bezug auf dieses Thema strammer Vorreiter, ein Land hat aus seinen Fehlern gelernt und seine straffe Gesetzgebung gekippt!!

Hier findet Ihr den dänischen Gesetzestext vom  >> 17.März 2010.  

Die Liste der dreizehn Rassen 

Das dänische Justizministerium entschloss sich bereits im Jahre 2009 zu einer drastischen Veränderung des aktuellen Hundegesetzes, da es auch in Dänemark zunehmend zu Übergriffen seitens „gefährlicher Hunderassen“ kam. Ab dem 1. Juli 2010 galt ein Gesetz, das die Einfuhr und auch das Halten von Hunden der folgenden Rassen in Dänemark verbietet:

  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull Terrier
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Fila Brasileiro
  • Tornjak
  • Sarplaninac
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka

 

Ich zitiere °Ferien mit Hund° :“Dieses Gesetz gilt nicht nur für reinrassige Hunde, sondern auch für Mischlinge, bei denen die erwähnten Rassen zu finden sind und die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Es ist der dänischen Polizei dabei durchaus erlaubt, einen Hund, bei dem eine solche Rasse in Reinform oder auch als Kreuzung vorliegt, einschläfern zu lassen. Hundehalter, die also einen solchen Hund besitzen, sollten von einer Reise nach Dänemark absehen, da schon die Einreise den geltenden Bestimmungen widerspricht!“

 

Es gibt dazu eine neue Seite °Dänemarks Hundewälder ohne Leinenzwang°