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Ein uraltes dänisches Gesetz flammt neu auf!

Rhodesian Ridgeback Dänemark & Gesetz

Update 18. April 2013 – Ein uraltes dänisches Gesetz flammt neu auf!


Ein uraltes dänisches Gesetz flammt neu auf!

Ich zitiere eine Information von TASSO!!

 

Rhodesian Ridgeback Dänemark & Gesetz

 

Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:

„Grundstückseigentümer dürfen streunende Haustiere auf ihrem Besitz erschießen!

Dänemark galt bisher, besonders unter deutschen Touristen, die mit ihren Vierbeinern verreisen, als beliebtes Urlaubsziel und Inbegriff der Hundefreundlichkeit. Endlose Strände, die zu ausgiebigen Spaziergängen einladen und sogar eigens ausgewiesene Hundewälder (hundeskove), in denen Hunde das ganze Jahr über ohne Leine laufen dürfen, machten für Hundebesitzer den besonderen Reiz dieses Ferienlandes aus.

600.000 gemeldete Hunde leben in Dänemark, jeder neunte Däne ist Hundehalter, in Deutschland ist es jeder 15. Einwohner und selbst im dänischen Königshaus leben mehrere Dackel..

Die dänische Tourismus-Branche bemüht sich intensiv um Feriengäste mit Hund und dänische Ferienhausvermittler werben ausdrücklich damit, dass in den meisten Ferienhäusern die Mitnahme von Haustieren gestattet ist.

Doch schon vor zwei Jahren hat das Bild der hundefreundlichen Idylle erste Risse bekommen. Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen, die als „gefährlich“ eingestuft werden, in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Diese Regelung gilt auch für Touristen, die mit einem Hund der verbotenen Rassen nach Dänemark einreisen wollen. Schon zuvor war es auch für Urlauber verboten, mit einem Pitbull Terrier oder Tosa Inu einzureisen.

Nun steht die dänische Hundefreundlichkeit erneut auf dem Prüfstand, nachdem ein 140 Jahre altes Gesetz immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Das Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven) erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern, also Privatpersonen, „streunende“ Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Als Legitimation hierfür ist es ausreichend, wenn der Besitzer des Tieres innerhalb des vorangegangenen Jahres im Voraus gewarnt wurde. Ist der Tierhalter unbekannt genügt eine Warnung in der lokalen Presse mit einer kurzen Beschreibung des Tieres. Besonders Jäger und Landwirte sind jetzt bestrebt, diesem feudalherrschaftlich anmutenden Gesetz Geltung zu verschaffen, z. T. mit pauschalen Anzeigen in der örtlichen Presse, in denen einige von ihnen darauf hinweisen, dass sie alle freilaufenden Hunde auf ihren Grundstücken erschießen werden. Die ersten Fälle von erschossenen Hunden und Katzen gab es bereits. Die dänische Tierschutzorganisation Dyrenes Beskyttelse hat daraufhin eine Protestaktion gestartet und fordert eine Änderung des umstrittenen Gesetzes.

Auf eine schriftliche Anfrage von TASSO reagierte die Dänische Botschaft in Berlin beschwichtigend und sprach von einem „Einzelfall“ (gemeint ist ein 10jähriger Labrador, der auf dem Nachbargrundstück erschossen wurde), der „die dänische Regierung angeregt hat Überlegungen über Gesetzesänderungen zu erwägen.“

Angesichts der geltenden Gesetzeslage, d. h. solange das antiquierte Feld- und Weggesetz, das auch deutsche Touristen mit ihren Hunden betrifft, nicht entsprechend geändert wurde und der diesbezüglich sehr vagen und substanzlosen Ankündigung der dänischen Regierung, sollten Hundehalter einen geplanten Urlaub in Dänemark noch einmal überdenken, denn niemand kann mit letzter Sicherheit ausschließen, dass der eigene Hund ein fremdes Grundstück betritt oder überquert.“

 

… und ich möchte noch einmal zur Erinnerung zitieren:

„Alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund, egal welcher Rasse, eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:

An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.“

 

Quelle: Dänisches Außenministerium Homepage // und Tasso