Update 17. September 2014 / Hundehaltung in Deutschland
Hundehaltung in Deutschland
Hunde werden in Deutschland zu den Kleintieren gerechnet. Sie werden im Normalfall als einzelne Individuen oder in kleinen Gruppen in unmittelbarer Nähe des Lebensraumes ihrer Besitzer gehalten. Dies kann zum einen die Wohnsphäre des Besitzers selbst sein, daneben ist jedoch auch die Haltung im Freien (im Zwinger oder in Anbindehaltung) durchaus üblich. Alle 3 Formen der Haltung bergen die Gefahr nicht tierschutzgerechter Unterbringung der Tiere in sich.
Die Haltung von Haushunden ist in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig (im Gegensatz zu der von Katzen oder Pferden); die Zahlung der Hundesteuer wird durch eine Steuerplakette nachgewiesen, die gut sichtbar am Hund zu befestigen ist. Eine Verpflichtung zu bestimmten Impfungen (Tollwut) gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang, zum Entfernen von Hundekot auf öffentlichen Plätzen oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden sind landesspezifisch.
In Deutschland gibt es keinen offiziell anerkannten Hundeführerschein, auch wenn dies von einigen Hundeschulen suggeriert wird. Die Ausbildung zum Begleithund ist ebenfalls weder vorgeschrieben, noch gesetzlich geregelt; die Begleithundeprüfung kann an verschiedenen Einrichtungen abgelegt werden, dabei ist auf die Anerkennung durch die zuständigen Dachverbände der jeweiligen Hundeschule zu achten. Rettungshundeprüfungen können nur in einer zugelassenen Rettungshundestaffel abgelegt werden
Für Haushunde besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Implantation eines Chips, der die Identifikation des Tieres ermöglicht; zum Auslesen der Transpondernummer des Tieres wird jedoch ein Lesegerät benötigt und kann daher nur von mit einem solchen Gerät ausgestatteten Personen und Einrichtungen (Tierärzte, Tierheime, Polizeidienststellen) erfolgen. Einige nichtkommerzielle Organisationen wie TASSO e. V. betreiben zentrale Registrierungsstellen für entlaufene und aufgefundene Hunde; hier kann auch die Chipnummer des eigenen Tieres registriert werden. Diese Nummer ist weltweit einmalig und erlaubt im Gegensatz zur Tätowierung eine sichere Identifizierung des Hundes. Ab Oktober 2004 müssen alle Hunde im innereuropäischen Reiseverkehr mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Ab 2012 gilt der Chip als einzige anerkannte Kennzeichnung.
2013 lebten in Deutschland etwa 5,4 Millionen Hunde!