Update 04. März 2014 – Thema Hunderasseneinteilung FCI
Thema Hunderasseneinteilung FCI
Im Verlauf der Mensch-Hund-Beziehung haben sich, regional und nach den Umwelt- und Lebensbedingungen, unterschiedliche Hunderassen herausgebildet. Der Mensch hat es verstanden, den Hund für unterschiedliche Aufgaben durch Züchtung und entsprechende Hundeerziehung zu nutzen. Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist die größte internationale Dachorganisation, unter deren Führung nationale Gruppierungen die Standards der unterschiedlichen Hunderassen festlegen.
Einteilung der Hunderassen
Vornehmlich nach ihrem Verwendungszweck werden folgende Hundetypen unterschieden:
Hütehunde (z. B. Deutscher Schäferhund, Collie, Border Collie, Aussie), Treibhunde (z. B. Rottweiler) und Hirtenhunde (z. B. Kuvasz) .
Haushunde im engeren Sinne (beispielsweise Landseer, Neufundländer, Leonberger, Berner Sennenhund) und Hofhunde (z. B. Hovawart, Entlebucher Sennenhund, Appenzeller Sennenhund) – Stallhunde (z. B. Pinscher und Schnauzer) und Wachhunde (beispielsweise Deutscher Spitz),
Gesellschaftshunde (z. B. Havaneser) und Begleithunde,
Jagdhunde für unterschiedliche Jagdarten und Beutetiere darunter Schweißhunde, Stöberhunde, Vorstehhunde und Retriever und Erdhunde und Bracken sowie Laufhunde (z. B. Windhunde wie der Azawakh).
Daneben sind weitere unsystematische Bezeichnungen wie Arbeitshunde bzw. Gebrauchshunde, Kampfhunde, Schutzhunde, Wachhunde bis hin zu Schoßhunden üblich.
Eine kynologische Systematik der Hunderassen wird von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) gepflegt, die derzeit 338 Rassen anerkennt (Stand: 12/2001). Danach werden alle anerkannten Hunderassen in 10 Gruppen eingeteilt, die wiederum in verschiedene Sektionen unterteilt sind:
Gruppe 01: Hütehunde und Treibhunde (ausgenommen Schweizer Sennenhunde)
Gruppe 02: Pinscher und Schnauzer – Molossoide – Schweizer Sennenhunde und andere Rassen
Gruppe 03: Terrier
Gruppe 04: Dachshunde
Gruppe 05: Spitze und Hunde vom Urtyp
Gruppe 06: Laufhunde, Schweisshunde und verwandte Rassen
Gruppe 07: Vorstehhunde
Gruppe 08: Apportierhunde – Stöberhunde – Wasserhunde
Gruppe 09: Gesellschafts – und Begleithunde
Gruppe 10: Windhunde
Daneben gibt es in der FCI-Systematik eine Reihe so genannter vorläufig angenommener Rassen
Außerhalb dieser Systematik gibt es noch über hundert weitere, jedoch von der FCI nicht anerkannte Rassen sowie eine Reihe als ausgestorben geltender Rassen wie Basset d’Artois, Braque Belge und Harlekinpinscher, die aus der FCI-Systematik gestrichen wurden.
Neben den eigentlichen Hunderassen gibt es auch noch Bastarde bzw. Mischlinge, verwilderte Haushunde (z. B. Dingo (Canis lupus f. dingo)) sowie Wildhunde an der Grenze bzw. jenseits der Art Canis lupus familiaris (z. B. Löffelhund, Hyänenhund, Rothund, Marderhund, Mähnenwolf usw.).
Einige Hunderassen
Zu den kleinsten anerkannten Hunderassen zählt der Chihuahua (FCI-Nr. 218) mit einem Gewicht von 0,5-3 kg und eine Widerristhöhe von unter 20 cm; zu den größten Hunderassen zählt die Deutsche Dogge (FCI-Nr. 235) mit einer Widerristhöhe von mindestens 80 cm bei Rüden und der Irish Wolfhound (FCI-Nr. 160) mit bis zu 95 cm; zu den seltensten Rassen zählt der Curly Coated Retriever. Ein treuer Haushund ist ebenfalls der West Highland White Terrier. Als Besonderheit gilt seine schneeweisse Fellfärbung.
Nutzung von Hunden
Aufgrund seiner sozialen Anpassungsfähigkeit ist der Haushund das mit dem Menschen am vielfältigsten verbundene Tier. So verbringen viele Menschen heute mit ihrem Hund ihre Freizeit und betreiben dabei auch Hundesport. Nicht selten fungieren die Tiere als einzige soziale Beziehung ihres Besitzers. Durch die hierbei häufig auftretende Vermenschlichung der Hunde kommt es oft zu gravierenden Haltungsfehlern, da ihre natürlichen Bedürfnisse missachtet werden.
In Jäger- und Sammlerkulturen wurden Hunde in Notzeiten gegessen; spezielle Hunderassen werden in China zum Verzehr gezüchtet. In Korea gilt der Hundefleisch-Eintopf Poshintang als Spezialität. In Deutschland ist das Schlachten von Hunden seit 1986 verboten. Die gleiche Regelung gilt für die übrige EU. Eine Ausnahme hiervon macht in Europa einzig die Schweiz. Allerdings ist auch dort der Handel mit Hundefleisch verboten.
Manche Hunderassen eignen sich als Blindenhunde, oder werden aufgrund ihres ausgezeichneten Geruchssinns eingesetzt, um Rauschmittel oder Sprengstoffe aufzuspüren. Viele Tiere können auch als Rettungshunde ausgebildet werden.
Die Nutzung von Hunden als Zugtier des armen Mannes war bis in das 20. Jahrhundert hinein weit verbreitet. Große Hunde sind anatomisch besser zum Ziehen von Karren und Schlitten geeignet als z.B. Pferde. Ein Zughund kann bis zum drei- bis fünffachen seines Körpergewichtes ziehen.