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Wettbewerbsvergehen des VDH

Update 15, Februar 2017 – DAS MONOPOL DES VDH – Wettbewerbsvergehen des VDH


DAS MONOPOL DES VDH – Wettbewerbsvergehen des VDH

 

Unser Kampf gegen die Wettbewerbsvergehen des VDH seit 20 Jahren, füllt dicke Aktenordner. Aber der Gesetzgeber und das Bundeskartellamt schauen weiter seelenruhig zu, wie Wettbewerbsgesetze von einem Monopolverband missachtet werden. Auch die Presse hat nicht den Mumm die Bürger wirklich zu unterstützen.

So haben wir für 2017 einen Hundespaziergang in Kölns Innenstadt geplant um auf die Probleme der Deutschen Hundehalter aufmerksam zu machen. Wer uns und die Deutschen Hunde unterstützen will, sendet einfach eine Mail mit Adresse “Wir sind dabei”. Über den Termin werden wir alle Benachrichtigen. Jeder der diese Hundewanderung in Köln mit organisieren möcht möge sich bitte melden.

Association of Newfoundland Cynology of Europe.EUV.
(europäischer Verband
für Neufundländerzucht und Wasserarbeit
ANCE-EUV.
Zuchtleiter Walter Prost
Markstockstr 48 52156 Monschau / Rohren
Tel: 02472-2737
E: Mail hauptzuchtwart@ance.de

An den Deutschen Bundestag Disskriminierungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Es wird viel in den Medien über Diskriminierung von Randgruppen in Deutschland diskutiert, anscheinend ist weder den Medien noch der Politik in Deutschland bekannt, dass es nicht jüdische und ausländische Mitbürger sind, die am meisten Diskriminiert werden, sondern die Gruppe der Hundebesitzer, die entweder den VDH-Verband für das Deutsche Hundewesen verlassen, oder dem Verband aus unterschiedlichen Gründen nicht beigetreten sind.

100 000 Welpen werden in den am VDH angeschlossenen Vereinen gezüchtet.
Rund 300 000 Welpen in vielleicht 2000 kleinen Vereinen die gerne dem VDH beitreten würden um eine erweiterte Zuchtbasis zu bekommen, die Voraussetzung für eine gesunde Hundezucht, wenn sie auch die Anforderungen des Tierschutzgesetz gerecht werden soll.

Der VDH hat, und dies wurde schon mehrmals vom Bundeskartellamt bestätigt, einwandfrei ein Monopol in der deutschen Hundezucht.

Der VDH nutzt das Monopol aus, das aus 75 % aller Hundezüchter und Besitzer in Deutschland besteht.

In diskriminierender Weise als Dissidenten zu beschimpfen, den Hundebesitzern die Teilnahme an allen Sportlichen Veranstaltungen, welche unter der Schirmherrschaft des VDH stattfinden, verwehrt.

Alle für die Zucht zugelassenen Hunde von VDH Mitgliedern werden den sogenannten Dissidenten, für die Zucht gesperrt. In unserem Fall ist dies der Neufundländer; Um die Züchter und Besitzer zu zwingen dem VDH beizutreten. Dies ist nach dem Gesetz Nötigung meine Damen und Herrn.

Anhand der Gründung unseres Verbandes ANCE – Association of Newfoundland Cynology of Europe EUV.e.V. der 1996 gegründet wurde, werde ich versuchen, Ihnen zum besseren Verständnis, die Ungeheuerlichkeiten, welche in Deutschen Landen an der Tagesordnung sind, zu erläutern.

Im Jahr 1985 wurde schon einmal durch ein Gerichtsurteil das Einmal-Prinzip, nur 1 Verein einer Rasse darf als Mitglied im VDH Mitglied werden, als wettbewerbswidrig erklärt. Die Aufnahmegebühr für Vereine in den VDH betrug damals 500,- DM.
Kurz nachdem das Urteil rechtskräftig war, wurde die Aufnahmeordnung des VDH geändert. Antrags und Aufnahmegebühr wurden kurzerhand auf 6000,-DM erhöht. Das weitere Prozedere wurde so verändert, dass die Auflagen unmöglich zu erfüllen sind. Welcher gemeinnützige kleine Verein ist in der Lage diese Summe aufzubringen? Keiner!

Da die Vereine nach der Änderung der Aufnahmeordnung nicht mehr in der Lage waren die Mitgliedschaft im VDH zu erwerben, war der alte Zustand, trotz des Gerichtsurteils, wieder hergestellt.

Der VDH hat sein Ziel wieder einmal erreicht. Gute Züchter kündigen die Mitgliedschaft in den sogenannten Dissidenten-Vereinen und treten dem VDH bei, da sie in den kleinen Vereinen eine zu kleine Zuchtbasis haben und an den großen internationalen Ausstellungen des VDH nicht ausstellen dürfen.

Unsere Erfahrungen als Gemeinnütziger Verband mit dem VDH und dem Bundeskartellamt.

1996 Gründung unseres Verbandes ANCE – Assication of Newfoundland Cynology of Europe EUV. e.V. Nach 15 Jahren Mitgliedschaft im VDH, wo wir unsere Vorstellungen unsere Neufundländer in Einrichtungen, für geistig und körperlich behinderte Kinder sowie Seniorenheime als Therapiehunde einzusetzen nicht erfüllen konnten, haben wir den Verband für das Deutsche Hundwesen mit 40 Hundebesitzern verlassen. Um unsere Vorstellungen verwirklichen zu können, gründeten wir unseren Verband und begannen mit unserer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Um unsere ehrenamtliche Arbeit fortsetzen und ausbauen zu können, brauchten auch wir, wie alle anderen Einrichtungen, eine Einnahmequelle. Die Finanzierung unserer Einrichtung konnte nur durch eine gesunde Zucht und den anschließenden Verkauf unserer Welpen gesichert werden.

Gute, wesensfeste Neufundländer, für die Arbeit mit behinderten und alten Menschen,
stehen natürlich nicht an der Straße, sondern sind nur in in einer guten Zuchtgemeinschaft zu bekommen und möglich.

Der Vorstand und die Zuchtleitung des ANCE baten den VDH um Anerkennung der ANCE Ahnentafeln. Wir brauchen die Anerkennung der Ahnentafeln um die Zuchthunde des ANCE mit guten wesensfesten Hunden aus den VDH Vereinen verpaaren zu können.

Der VDH Stellte uns an die Seite der Dissidenten, verbot seinen Züchtern jede züchterische Zusammenarbeit mit unserem Verband und blockierte dadurch, bis zum heutigen Tag, unsere gemeinnützige Arbeit.

Das Bundeskartellamt wurde von uns eingeschaltet, und bestätigte die Monopolstellung und das wettbewerbswidrige Verhalten des VDH, und wurde tätig.

Nach Androhung einer 5 Stelligen Geldbuße gab der VDH im Bereich Ausstellung nach. Unter der Bedingung, dass jeder Neufundländer von unseren Verbandsmitgliedern sich bei einem Richter des VDH für 150 Euro, plus Fahrtkosten, bestätigen lassen musste, dass sein Hund auch ein Neufundländer ist.

Wie Frau Dr. Schulze hierfür eine rechtliche Grundlage sieht, ist nicht nachvollziehbar. Bei der Zucht,  das wichtigste Element für einen gerechten Wettbewerb, wurde das Amt nicht tätig. Mit der Begründung, dass dies durch die Öffnung der Ausstellungen von alleine käme.

Die Forderung des VDH, den Hund erst nach der Begutachtung durch seine Richter
als Neufundländer in sein Register aufzunehmen, damit der Hund auf einer Ausstellung des VDH gezeigt werden kann, ist reine Diskriminierung der Spezialzuchtrichter des ANCE und zudem Ausbeutung unserer Mitglieder.

Nachdem das Kartellamt die Akte geschlossen hatte, teilten uns auf unsere Anfrage beide dem VDH angeschlossenen Neufundländer Vereine mit, dass sie Titel und Championate welche auf Ausstellungen des ANCE vergeben werden, nicht anerkennt werden. Nicht ein einziges Mitglied der Vereine die dem VDH angeschlossenen sind, haben seitdem eine Ausstellung des ANCE besucht.

Das Einschreiten des Kartellamts, hat an der bestehenden Sachlage in keinster Weise etwas geändert.

Der VDH hat keine anderen Rechte als jeder andere Hundezuchtverein, aber auf Grund seiner 650 000 Mitglieder gilt dieser auch als Ansprechpartner für Politiker.
Auch das Bundeskartellamt scheint von der Größe des VDH beeindruckt. Wie wäre es sonst zu erklären, dass der VDH zu Gesprächen geladen wurde, aber unser Verband der in seiner Existenz bedroht ist, wegen des wettbewerbswidrigen Verhalten des VDH nicht gehört wurde. Politiker sollten bedenken, dass es außerhalb des VDH, noch ca. 1,5 Millionen Mitglieder in kleinen Vereinen gibt, die zur Wahl gehen.

Die Tatsche, dass der VDH die Ahnentafeln aller Vereine auf der ganzen Welt, selbst in den USA und England, die eine Mitgliedschaft in der FCI (Dachverband des VDH) ablehnen – anerkennt, und nur die Ahnentafeln der gezüchteten Hunde nicht anerkennt, die in Deutschland außerhalb des VDH gezüchtetet wurden. Dies zeigt eindeutig die Absicht des VDH, auch unserem Verband seiner existentiellen Grundlage zu berauben.

Es kann und darf nicht sein, dass eine Einrichtung wie das Bundeskartellamt, das dazu verpflichtet ist allen Bürgern einen gerechten Wettbewerb zu ermöglichen, uns an Gerichte verweist, um auf privatem Weg unser Recht einzuklagen.

Frau Dr. Schulze weis genau, dass der ANCE nicht die Mittel für einen Prozess gegen den VDH aufbringen kann. Sollte es aber eine Möglichkeit geben dem Verein genau wie einer Privatperson “Prozesskostenhilfe” zu gewähren, könnten wir diesen Weg in Erwägung ziehen.

Frau Dr. Schulze vom Bundeskartellamt 2 Beschlußabteilung, sollte vielleicht die nachfolgenden Artikel des Deutschen Grundgesetzes lesen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung meine Damen und Herrn damit wir unsere ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen können.

Wenn wir auch von der Politik keine Hilfe bekommen , bleibt uns als letzter Weg die Medien einzuschalten.

In Erwartung auf Ihre Hilfe verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Walter Prost
Zuchtleiter

Grundgesetz

Artikel 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 9 [Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Der VDH verstößt laufend gegen die Gesetze der Bundesrepublik

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.