Update 24. September 2015 / Hundesteuer
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Mit ihr werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll sie Einnahmen bringen (fiskalischer Aspekt), zum anderen soll mit ihr die Zahl der gehaltenen Hunde begrenzt werden (ordnungspolitischer Zweck).
Höhe der Hundesteuer
Die Kommunen legen – im Rahmen landesgesetzlicher Hundesteuergesetze – selbst fest, ob und in welcher Höhe sie Hundesteuer erheben. Die Höhe kann ausdifferenziert werden. So kann für die Haltung des zweiten und weiterer Hunde ein höherer Betrag erhoben werden als für die des ersten Hundes. Außerdem kann für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen ein höherer Betrag verlangt werden als für die anderer Rassen. Dies wurde im Zuge der „Kampfhund“-Diskussion Ende der 1990er Jahre vermehrt getan.
Ausnahmen
Grundsätzlich wird die private Haltung von Hunden „zum Vergnügen“ besteuert, was sich aus der Historie der Hundesteuer ergibt. Keine Hundesteuer wird verlangt, wenn es um Blindenhunde, Diensthunde, Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern geht.
Geschichte der Hundesteuer: vom Hundekorn zur Luxussteuer
Die Hundesteuer ist keine neue Erfindung, allerdings haben sich der Hintergrund ihrer Erhebung und die steuersystematische Begründung gewandelt.
Erste Vorläufer der Hundesteuer gab es bereits um 1500 unter der Bezeichnung „Hundekorn“. Im Mittelalter bestand zunächst eine sogenannte „Hundegestellungspflicht“ der Bauern an ihre Fronherren. Diese Pflicht wurde nach und nach durch die Zahlung einer Abgabe in Form von Getreide abgelöst, das sogenannte „Hundekorn“. Die Idee der frühen Abgabe war, unter den Bauern eine gerechte Beteiligung am Aufwand für die Jagd der Fronherren herzustellen.
Später kamen andere Begründungen auf, mit regionalen Unterschieden. Aus Preußen kam zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Idee, Hundehaltung als Luxus einzuordnen und daher mit einer Luxussteuer belegen. Die dahinter stehende Begründung lautete: Tiere brauchte man vor allem zur Arbeit, auf dem Feld und auf dem Hof, als Nutztiere. Tierhaltung nur zum Vergnügen galt damals als Luxus – deshalb wurde die Haltung verschiedener Haustiere mit einer Luxussteuer belegt.
Erste Vorläufer der Hundesteuer gab es bereits um 1500 unter der Bezeichnung „Hundekorn“. Im Mittelalter bestand zunächst eine sogenannte „Hundegestellungspflicht“ der Bauern an ihre Fronherren. Diese Pflicht wurde nach und nach durch die Zahlung einer Abgabe in Form von Getreide abgelöst, das sogenannte „Hundekorn“. Die Idee der frühen Abgabe war, unter den Bauern eine gerechte Beteiligung am Aufwand für die Jagd der Fronherren herzustellen.
Später kamen andere Begründungen auf, mit regionalen Unterschieden. Aus Preußen kam zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Idee, Hundehaltung als Luxus einzuordnen und daher mit einer Luxussteuer belegen. Die dahinter stehende Begründung lautete: Tiere brauchte man vor allem zur Arbeit, auf dem Feld und auf dem Hof, als Nutztiere. Tierhaltung nur zum Vergnügen galt damals als Luxus – deshalb wurde die Haltung verschiedener Haustiere mit einer Luxussteuer belegt.
Luxus und Leistungsfähigkeit
Die Idee, Hundehaltung als Luxus zu bewerten, ist bis heute geblieben. Ihre moderne Übersetzung lautet: Hundehaltung wird als Aufwand betrachtet, der darauf schließen lässt, dass der Halter eine gewisse finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt, und deshalb wird die Haltung von Hunden besteuert.
Kritiker der Hundesteuer halten dagegen, dass diese Steuer schon lange nicht mehr zeitgemäß ist: Als „Luxus“ wäre demnach im Vergleich zur Hundehaltung aktuell zum Beispiel eher die Haltung teurer exotischer Fische oder besonders edler privater Reitpferde einzuordnen – oder, um bei der ursprünglichen Idee der Bewertung von Aktivitäten zu bleiben, die nicht dem Lebensunterhalt dienen – jedes kostspielige Freizeitvergnügen.
Kritiker der Hundesteuer halten dagegen, dass diese Steuer schon lange nicht mehr zeitgemäß ist: Als „Luxus“ wäre demnach im Vergleich zur Hundehaltung aktuell zum Beispiel eher die Haltung teurer exotischer Fische oder besonders edler privater Reitpferde einzuordnen – oder, um bei der ursprünglichen Idee der Bewertung von Aktivitäten zu bleiben, die nicht dem Lebensunterhalt dienen – jedes kostspielige Freizeitvergnügen.
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Ich zitiere einiges aus dem Wirtschaftslexikon / Nordakademie Elmshorn / BW/ Stand: August 2010